Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"Das Baugenehmigungsverfahren folgt in Deutschland grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Bauämter, ob das geplante Vorhaben im Rahmen der geltenden Vorgaben liegt, etwa im Zusammenspiel mit einem Bebauungsplan. Danach folgt die Einreichung des Bauantrags, die fachliche Prüfung und – sofern alle Anforderungen erfüllt sind – die Genehmigung. Als Grundlage dient dabei die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO), die den rechtlichen Rahmen für das Bauen beschreibt. Wichtig ist aber: Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich je Bundesland. Denn jede Landesbauordnung regelt eigenständig, wie das Verfahren organisiert ist und welche Details gelten. Dazu gehört zum Beispiel, wie umfangreich die Prüfung ausfällt, wer den Bauantrag einreichen darf (bauvorlageberechtigt) und in welchen Fällen ein Vorhaben genehmigungsfrei oder nur in einem vereinfachten Verfahren geprüft wird. Auch beim digitalen Antragsverfahren gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Möglichkeiten und Zuständigkeiten. Für Bauherr:innen bedeutet das: Der „rote Faden“ ist ähnlich, die Spielregeln im Detail kommen aus dem jeweiligen Landesrecht. Wer sich frühzeitig mit der zuständigen Bauaufsicht und den lokalen Anforderungen auseinandersetzt, kann den Ablauf besser einordnen und typische Rückfragen schon im Vorfeld reduzieren.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Wolfsburg
Zuständig ist das Bauordnungsamt in Wolfsburg. Niedersachsen nutzt den bundesweiten EfA-Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung".
Zur Digitalen Baugenehmigung (Niedersachsen)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Niedersachsen
In Niedersachsen sollten Bauherren beim Baugenehmigungsverfahren besonders darauf achten, ob das geplante Vorhaben überhaupt genehmigungspflichtig ist. Denn es gibt auch verfahrensfreie, also genehmigungsfreie Vorhaben, deren Umfang sich je nach Baukonstellation unterscheiden kann. Wichtig ist außerdem, die Unterlagen so einzureichen, dass die zuständige Bauaufsicht sie direkt prüfen kann. Dazu gehören Angaben zum Vorhaben und zur Einbindung in die Umgebung. Wer frühzeitig klärt, welche Teile des Projekts genehmigungsfrei sind, vermeidet unnötige Rückfragen.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Wolfsburg.
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Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.